Unternehmen mit FuE-Aktivitäten können seit Anfang 2020 von der staatlichen Förderung – der Forschungszulage – profitieren, doch viele Unternehmen wissen bis heute nicht, dass sie einen Anspruch auf Förderung ihrer innovativen Ideen haben. Insgesamt können bis zu 4 Mio. € bei FuE-Projekten rückerstattet werden.
Ihr Unternehmen verfolgt innovative und bahnbrechende Ideen, die eine realistische Chance haben umgesetzt zu werden? Sie haben Ihren Firmenstandort in Deutschland und suchen nach Möglichkeiten Ihre Vorhaben durch staatliche Förderungen unterstützen zu lassen? Dann ist dieser Artikel genau für Sie!
Die steuerliche Förderung innovativer Ideen innerhalb von Unternehmen hat in Frankreich nun schon eine jahrelange Tradition. Mit den Förderprogrammen CIR und CII haben Unternehmen die Möglichkeit ihre Entwicklungsideen staatlich unterstützen zu lassen. Auch in Deutschland wurde diese Möglichkeit mit der Einführung der Forschungszulage im Januar 2020 geschaffen. Insbesondere bei international agierenden Firmen findet durch die neue Forschungszulage ein Umdenken der Finanzierungsstrategie für Innovationen statt. Französische Unternehmen mit FuE-Aktivitäten sollten in Betracht ziehen, ob die Forschungszulage in Deutschland für sie in Frage kommt.
Unterstützung in der Forschungszulagenförderung
Im Jahr 2021 veröffentlichte der VDMA eine Studie zur Inanspruchnahme der Forschungszulage bei den besonders geeigneten Unternehmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau. Zum Zeitpunkt der Befragung hatten über 60% der relevanten Unternehmen eine Förderung über die Forschungszulage noch nicht in Betracht gezogen. Als Gründe werden hier fehlende Informationen und Unsicherheiten über die Förderfähigkeit von Unternehmensvorhaben genannt, sowie das als besonders aufwendig angesehene Antragsverfahren der Forschungszulage. Das ist verständlich, da der Terminus der Forschungszulage zuerst darauf schließen lässt, dass es hier nur um die Förderung von Unternehmen geht die klassische Forschung betreiben. Bei näherer Beschäftigung mit dieser Fördermöglichkeit, kann man sie allerdings als „Allrounder“ für alle Arten von unternehmensinternen Innovationstätigkeiten sehen, die der experimentellen Entwicklung, der industriellen oder der Grundlagenforschung zugeordnet werden können.
Wie können Firmen ihre Finanzierungsstrategie am besten nach der neuen Gesetzeslage in Deutschland ausrichten?
Die G.A.C. Group steht als internationales Beratungsunternehmen im engen Austausch mit zahlreichen Unternehmen und unterstützt Kunden ganzheitlich im Prozess der Beantragung der steuerlichen Förderung. Als erster Ansatzpunkt empfiehlt es sich, eine Analyse über die internen FuE-Personalausgaben der deutschen Standorte aufzusetzen und zu prüfen, ob das maximale Fördervolumen mit diesen bereits ausgeschöpft wird. Ist dies nicht der Fall, können Unternehmen in einer erweiterten Analyse überprüfen, welche Anteile der FuE-Tätigkeiten als Auftragsforschung angerechnet werden können, insbesondere, wenn es international ausgetragen wird.
Auch zwei Jahre nach der Einführung der Forschungszulage, können Unternehmen noch immer von ihrer Einführung profitieren. Denn die Besonderheit der deutschen Forschungszulage ist, dass Unternehmen ihre Aufwendungen auch rückwirkend bis Januar 2020 geltend machen können. Hierfür ist eine Frist von vier Jahren vorgesehen. Um von der Forschungszulage profitieren zu können ist auch gute Vorbereitungsarbeit gefragt. Ein Überblick über die Mitarbeiterstunden in Innovationsprojekten ist obligatorisch, um die Forschungszulage in vollem Maße ausschöpfen zu können.