Forschungszulage beantragen

Das Antragsverfahren im Überblick

Die Beantragung auf Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Hierbei wird in einem ersten Schritt die Förderfähigkeit Ihrer Projekte bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage überprüft und bescheinigt, bevor der tatsächliche Antrag im zweiten Schritt über einen Antrag beim Finanzamt gestellt werden kann.

Wie verläuft das zweistufige Antragsverfahren auf die Forschungszulage?

Erster Schritt

Schritt 1: Antrag auf FuE-Bescheinigung bei der
Bescheingungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Vor dem eigentlichen Forschungszulagenantrag müssen Sie Ihre förderfähigen Aktivitäten bei der BSFZ bescheinigen. Das Bescheinigungsverfahren ist erforderlich, um die Förderfähigkeiten Ihrer Aktivitäten zu prüfen. Die erteilte Bescheinigung gilt anschließend für die gesamte Projektlaufzeit.

Der Antrag auf eine FuE-Bescheinigung wird online über das Portal der BSFZ gestellt und ist kostenfrei.

Es gibt keine Deadline für die Beantragung. Sie können den kostenfreien Antrag jederzeit stellen bzw. bei einem Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.

Zweiter Schritt

Schritt 2: Antrag auf Forschungszulage
beim Finanzamt

Der Antrag auf Forschungszulage wird beim zuständigen Finanzamt jährlich gestellt. Hierfür benötigen Sie die FuE-Bescheinigungen, die Sie von der BSFZ erhalten. Beim Finanzamt wird dabei die Höhe der Forschungszulage festgesetzt und mit ihrer Steuerschuld im Steuerbescheid verrechnet bzw. als eine steuerliche Rückerstattung ausbezahlt.

Antrag erfolgt online über die jährliche Abgabe des Kostenberichts per ELSTER-Formular im MEINELSTER-Portal.

Den kostenfreie Elster-Antrag stellen Sie nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs der FuE-Aktivitäten und spätestens vier Jahre danach.

Profitieren Sie von unserer Expertise und vereinbaren Sie ein unverbindliches Telefonat, um ihren Antrag auf FuE-Bescheinigung bzw. Möglichkeiten eines Widerspruchs zu besprechen

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