Förderkriterien der Forschungszulage

Ist Ihr Unternehmen förderfähig?

Unternehmen mit innovativen Aktivitäten und mit Sitz in Deutschland haben seit 2020 gesetzlichen Anspruch auf die Forschungszulage. Förderfähig sind die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Unternehmen gemäß dem „Frascati-Handbuch“, die neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse erzielen. Mit der Forschungszulage werden unternehmensinterne Personalausgaben oder Kosten für externe Aufträge im Rahmen der FuE-Aktivitäten gefördert.

Welche Kosten werden gefördert?

Förderfähige Aktivitäten

Die förderfähigen Aktivitäten beziehen sich auf die FuE-Definition der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU und des Frascati-Handbuchs. Es handelt sich dabei um neuartige, schöpferische und im Bezug auf das Ergebnis risikobehaftete Tätigkeiten, die systematisch durchgeführt werden und reproduzierbar sind. Die detaillierten Förderrichtlinien finden Sie in den BMF-Guidelines.

Diese Tätigkeit sind den folgenden drei Bereichen zuzuordnen:

Industrielle Forschung

Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten für die Entwicklung neuer Produkte oder für eine signifikante Verbesserung der bestehenden Produkte.

Experimentelle Forschung

Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte zu entwickeln.

Grundlagenforschung

Erwerb neuer Kenntnisse ohne direkte kommerzielle Anwendung oder Nutzung im Blick zu haben.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch, um ihr Förderpotenzial zu prüfen

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